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   VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882   

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VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882 (https://dejure.org/2011,64762)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882 (https://dejure.org/2011,64762)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 15 ZB 11.1882 (https://dejure.org/2011,64762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage; Abweichung von Abstandsflächen; Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds; eines Baudenkmals (hier verneint); Grenzanbau (planungsrechtliche Zulässigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 07.08.2009 - 15 B 09.1239

    Sichtschutzwand; Abstandsflächen; Abweichung von nachbarschützenden und nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO, der in der Sache Art. 70 Abs. 1 BayBO 1998 entspricht, verlangt jedoch nur die "Berücksichtigung" des Zwecks der jeweiligen Anforderungen; die strenge normative Bindung ist damit gelockert (BayVGH vom 7.8.2009 Az. 15 B 09.1239 zu Art. 70 Abs. 1 BayBO 1998; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, RdNr. 25 zu Art. 63 BayBO).

    Sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Abweichung gegeben, ist sie in der Regel zuzulassen, es sei denn, besondere Umstände stünden dem entgegen (vgl. Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, RdNr. 12 zu Art. 63; Dhom in Simon/Busse, BayBO, RdNr. 39 zu Art. 63; siehe auch BayVGH vom 7.8.2009 Az. 15 B 09.1239 m.w.N. zu Art. 70 Abs. 1 BayBO 1998).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Insoweit kann der Klägerin auch Nachbarschutz zur Seite stehen (vgl. hierzu BVerwG vom 21.4.2009 BVerwGE 133, 347; vom 16.11.2010 BauR 2011, 657).
  • BGH, 06.07.2000 - III ZR 340/98

    Amtspflichtverletzung im Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Die Baugenehmigung nimmt dem Bauherrn das Risiko der zivilrechtlichen Realisierbarkeit nicht ab (vgl. BGH vom 7.6.2000 BayVBl 2001, 505).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 4 B 28.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Insoweit kann der Klägerin auch Nachbarschutz zur Seite stehen (vgl. hierzu BVerwG vom 21.4.2009 BVerwGE 133, 347; vom 16.11.2010 BauR 2011, 657).
  • VGH Bayern, 23.05.2005 - 25 ZB 03.881

    Zulassungsantrag, Begründungsfrist, Fristversäumnis durch Vertreter des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Die gesetzlichen Ziele der Abstandsflächenvorschriften, ein bestimmtes Mindestmaß an Belichtung und Lüftung sicherzustellen, gelten für Neubauten und Umbauten gleichermaßen (vgl. BayVGH vom 23.5.2005 Az. 25 ZB 03.881).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2004 - 7-VII-02

    Mindestabstandsflächenregelung in München

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Die Anforderungen des Abstandsflächenrechts sollen Gebäudeabstände und dadurch eine ausreichende Belichtung und Lüftung der Grundstücke gewährleisten (VerfGH vom 12.5.2004 VerfGH 57, 48/54).
  • VGH Bayern, 13.02.2001 - 20 B 00.2213

    Nachwirkender Bestandsschutz im Abstandsflächenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Selbst wenn hier von einem Neubau auszugehen wäre, wofür Vieles sprechen mag, scheidet eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften beim Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung nicht aus, ohne dass es darauf ankommt, ob eine nachwirkende Prägung eines abgerissenen Altbestandes angenommen werden kann (vgl. BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213).
  • VGH Bayern, 25.01.2008 - 15 ZB 06.3115

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Abstandsflächen; Zulassung einer Grenzbebauung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Es kann damit dahinstehen, ob für das Vorhaben der Beigeladenen eine Abstandsfläche bereits deswegen nicht erforderlich ist, weil hier nach den bauplanungsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme an die Grenze gebaut werden darf (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO), wofür vieles sprechen mag (vgl. BayVGH vom 25.1.2008 Az. 15 ZB 06.3115).
  • VGH Bayern, 14.07.2009 - 14 ZB 09.847

    Keine ernstlichen Zweifel

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
    Es ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs anerkannt, dass es in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen auf die konkrete aktuelle Grundstückssituation im Zeitpunkt der Erteilung der Abweichung ankommt und hypothetische, sich in keiner Weise konkrete abzeichnende Veränderungen der baulichen Situation auf Nachbargrundstücken außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BayVGH vom 14.7.2009 Az. 14 ZB 09.847).
  • VG Augsburg, 26.01.2012 - Au 5 K 10.67

    Baugenehmigung für den Ausbau von Balkonen an ein bestehendes Gebäude

    Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO, der in der Sache Art. 70 Abs. 1 BayBO 1998 entspricht, verlangt jedoch nur die Berücksichtigung des Zweckes der jeweiligen Anforderungen; die strenge normative Bindung ist damit gelockert (BayVGH vom 8.12.2011 Az: 15 ZB 11.1882; BayVGH vom 7.8.2009 Az: 15 B 09.1239 zu Art. 70 Abs. 1 BayBO 1998; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Art. 63 Rd.Nr. 25).

    Das Abstandsflächenrecht ist in diesem Sinne ausreichend berücksichtigt und folglich ein Zurückbleiben hinter dem angestrebten Schutzniveau vertretbar, wenn die strikte Einhaltung des Abstandsflächenrechts aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles mit Blick auf dessen Ziele nicht geboten ist (vgl. BayVGH vom 8.12.2011 Az: 15 ZB 11.1882).

    Abweichungen von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO lassen sich deshalb in erster Linie dann rechtfertigen, wenn Gründe vorliegen, durch die sich der Einzelfall vom gesetzlichen Regelfall unterscheidet und wegen derer die Einbuße an Belichtung und Belüftung zu vernachlässigen ist (vgl. BayVGH vom 8.12.2011 Az: 15 ZB 11.1882 m.w.N.).

    Die Baugenehmigung nimmt dem Bauherrn auch das Risiko der zivilrechtlichen Realisierbarkeit nicht ab (vgl. BayVGH vom 8.12.2011 Az: 15 ZB 11.1882; BGH vom 7.6.2000 BayVBl 2001, 505).

  • VG Augsburg, 01.08.2019 - Au 5 K 19.84

    Baugenehmigung für eine Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Die gesetzlichen Ziele der Abstandsflächenvorschriften gelten für Neubauten und Umbauten gleichermaßen (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris).
  • VG Augsburg, 22.08.2014 - Au 5 S 14.1046

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarantrag; Errichtung von 54 Wohneinheiten, 4

    Ein Zurückbleiben hinter dem angestrebten Schutzniveau erscheint vertretbar, wenn die strikte Einhaltung des Abstandsflächenrechts auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls mit Blick auf dessen Ziele nicht geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris).

    Abweichungen von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO lassen sich deshalb in erster Linie dann rechtfertigen, wenn Gründe vorliegen, durch die sich der Einzelfall vom gesetzlichen Regelfall unterscheidet und wegen derer die Einbuße an Belichtung und Belüftung zu vernachlässigen ist (BayVGH, B.v. 8.12.2011 a.a.O).

  • VGH Bayern, 06.08.2013 - 15 CS 13.1076

    Nachbarbaugenehmigung für die Aufstockung eines grenznahen Gebäudes

    Denn die Baugenehmigung wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt (Art. 68 Abs. 4 BayBO; vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris Rn. 10).

    Sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Abweichung gegeben, ist sie in der Regel zuzulassen, es sei denn, besondere Umstände stünden dem entgegen (BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris m.w.N.).

  • VG Augsburg, 19.09.2013 - Au 5 K 12.874

    Nachbarklage; Dachgeschossausbau und energetische Sanierung; Gebot der

    Die gesetzlichen Ziele der Abstandsflächenvorschriften, ein bestimmtes Mindestmaß an Belichtung und Lüftung sicherzustellen, gelten für Neubauten und Umbauten gleichermaßen (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris).

    Das bedeutet, dass, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung gegeben sind, diese in der Regel zuzulassen ist, es sei denn, besondere Umstände stünden dem entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris m.w.N.).

  • VG Ansbach, 14.09.2022 - AN 3 K 21.00008

    Baurecht, Verpflichtungsklage, Terrassenüberdachung, Abstandsflächen, Abweichung

    Die gesetzlichen Ziele der Abstandsflächenvorschriften gelten für Neubauten und Umbauten gleichermaßen (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris).
  • VG Augsburg, 27.01.2021 - Au 4 K 20.793

    Erteilung einer isolierten Abweichung von Abstandsflächen für

    Die gesetzlichen Ziele der Abstandsflächenvorschriften gelten für Neubauten und Umbauten gleichermaßen (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris).
  • OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14

    Anforderungen an Einfriedigungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten in

    Insoweit sei das Verwaltungsgericht, das eine strikte normative Bindung an den Schutzzweck des § 11 HBauO angenommen habe, von der Rechtsprechung des VGH München (Beschl. v. 8.12.2011, 15 ZB 11.1882, juris Rn. 6 m.w.N.) zum vergleichbaren Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO abgewichen, der von einer gelockerten Bindung ausgehe.
  • VG Würzburg, 30.09.2021 - W 5 K 20.1697

    Erfolglose Baunachbarklage

    Die Zulassung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde ("kann"), Art. 40 BayVwVfG, welches bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO ein intendiertes Ermessen ist (BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 15 ZB 11.1882 - juris Rn. 15; Dhom/Simon in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand: 142. EL Mai 2021, Art. 63 Rn. 39 m.w.N.).
  • VG München, 13.11.2014 - M 8 SN 14.3336

    Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Bestandsgebäudes; Nachbarstreit;

    Nach den Ausführungen des BayVGH vom 8.12.2011 (15 ZB 11.1882 - juris) komme es für die Rechtmäßigkeit der Abweichung auf die konkrete aktuelle Grundstückssituation zum Zeitpunkt der Erteilung an.
  • VG München, 17.10.2017 - M 11 SN 17.4623

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Abstandsflächenverletzung

  • VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 17.00172

    Nutzungsänderung eines Fabrikgebäudes zu Wohnzwecken - Brandschutz zugunsten des

  • VG Augsburg, 13.09.2018 - Au 5 K 17.1214

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Kellerabgangsüberdachung

  • VG Ansbach, 08.02.2022 - AN 17 K 19.00303

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine (Änderungs-)Baugenehmigung zum Einbau einer

  • VG München, 14.09.2022 - M 9 K 20.913

    Beseitigung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte wegen Verstoßes

  • VG München, 03.11.2014 - M 8 K 13.3746

    Privilegierung des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO

  • VG Augsburg, 04.06.2014 - Au 4 K 13.1783

    Nachbarklage wegen Überbau; Baugenehmigung unbeschadet der Rechte Dritter;

  • VG Ansbach, 11.07.2012 - AN 9 K 12.00044

    Baurecht Klagebefugnis; Verwirkung des Klagerechts; Abweichung von

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